AGB
EDITOR: RZ/06/08/17
Über Mandate und Projekte berichten wir regelmässig in unseren digitalen Medien, gelegentlich auch in der Fachpresse. Bei Arbeiten, die öffentlich zugänglich sind, tun wir dies – sofern es ein Kunde nicht ausdrücklich anders wünscht – ohne vorherige Rücksprache mit den Kunden.
Briefing & persönliche Beratung
Datenschutz
Unterlagen und Daten, die uns Kunden anvertrauen, werden jederzeit vertraulich behandelt. Digitale Dokumente von realisierten Projekten legen wir während mindestens zwei Jahren ab. Der Zugriff auf unsere Server ist nur mit Passwort und Zwei-Faktor Authentifizierung möglich.
Einen rundum Schutz können wir jedoch nicht garantieren. Bei Daten und Dokumenten, deren Verlust oder Missbrauch gravierende Folgen hätte, ist es Aufgabe des Kunden, einen gesonderten Schutz sicherzustellen.
Die Urheberrechte für Werke, welche wir für Kunden entwickeln (z.B. Konzepte, Bilder, Videos, Grafiken, Datenbanken, Programme) verbleibt bei der Payback Media Group. Wo nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an den Kunden über, für den im Projekt definierten Anwendungszweck. Die Nutzungsrechte von Dritten sind gesondert zu regeln. Sollte ein Konzept über dessen Rahmen hinaus weiterverwendet werden, ist dies nur in Absprache mit der Payback Media Group erlaubt und separat abzugelten. Dies gilt insbesondere bei Konzepten, die ohne Beteiligung der Payback Media Group realisiert werden, für nachträgliche Bearbeitungen und Weiterentwicklungen sowie bei einer Kommerzialisierung, zum Beispiel wenn ein Kreativkonzept oder ein Quellcode an Dritte übertragen wird.
Bei Kampagnenkonzepten, die ohne weitere Agenturleistung ausserordentlich häufig oder langfristig im Einsatz bleiben, kann zusätzlich zur Entgeltung des Arbeitsaufwands eine Nutzungsgebühr vereinbart werden.
Sämtliche Rechte an Konzepten, Designvorschlägen etc., die zum Beispiel im Rahmen von Offerten und Präsentationen entgeltlich oder unentgeltlich durch die Payback Media Group erstellt, aber in der Folge nicht realisiert werden, verbleiben bei der Payback Media Group und dürfen ohne unser Einverständnis nicht verwendet werden.
Die Payback Media Group hat das Recht, ein von ihr entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.
Rechnungen:
Leistungen rechnen wir mit fixen, marktüblichen Stundensätzen oder transparent ausgehandelten Pauschalen ab.
Unsere Kunden sollen sich grundsätzlich auf die offerierten Kosten verlassen können. Grobkostenberechnungen, die auf Annahmen oder einem unklaren Leistungsumfang beruhen, sind als grober Richtpreis zu verstehen. Bei einzelnen Teilleistungen sind kleinere Abweichungen zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Aufwand möglich. Mehrleistungen, die vom Kunden im Projektverlauf gewünscht werden und Mehraufwand verursachen, sind separat abzugelten.
Klein- und Routineprojekte rechnen wir ohne vorgängige Offerte nach Aufwand ab. Das gilt insbesondere für Web-Updates und Datenhandling. Bei diesen laufenden Aufträgen führen wir für jeden Kunden ein Projekt «Web-Updates» bzw. «Datenhandling». Leistungen von externen Lieferanten werden direkt an den Kunden verrechnet, je nach Ausmass mit kleinem Zuschlag oder Kommissionen, in der Regel nach vorgängiger Offerte.
Projekte
Abschluss
Grundsätzlich dann, wenn die in der Offerte vereinbarten Leistungen erbracht sind und das Ergebnis dem Kunden übergeben wurde.
Bei digitalen Medien bestätigt der Kunde den Projektabschluss entweder explizit mit einer Abnahme des Resultats oder implizit mit der Freigabe zur Online-Schaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass in der digitalen Welt eine 100%-ige Perfektion aufgrund der technischen Entwicklung und Systemvielfalt nicht möglich ist sowie dass sich in der Leistungsvereinbarung nicht alle Eventualitäten abdecken lassen. Der Toleranzbereich richtet sich nach den jeweils vorherrschenden markt- und medienüblichen Standards.
Mängel, die nachweislich durch die Payback Media Group verursacht wurden, sind spätestens 7 Tage nach Projektabschluss zu melden, sodass diese behoben werden können.
Weiteres
Die Payback Media Group steht dafür ein, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird.
In folgenden Fällen können wir keine Haftung übernehmen:
Wenn der in der Offerte festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis vom Kunden freigegeben wurde.
Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs der Payback Media Group verursacht wurde, zum Beispiel durch eine Druckerei, einen Hosting-Provider oder den Entwickler eines (Opensource-)Programms.
Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden getroffen wurde.
Eine über den Wert unserer erbrachten Dienstleistungen hinausgehende Haftung für Schäden kann die Payback Media Group nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden.
Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen die Payback Media Group und der Kunde alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte in Schaffhausen zuständig. Es gilt Schweizer Recht.